Aufgerufen, den Luxemburg-Liebknecht-Fonds finanziell zu stärken, sind alle, die mit den herrschenden kapitalistischen Verhältnissen nicht (mehr) einverstanden sind und die konsequenten antikapitalistischen Widerstand befürworten. Dabei ist klar, dass angesichts Hartz IV und Massenarbeitslosigkeit hinten und vorne das Geld immer knapper wird.
Die Unterstützung des Luxemburg-Liebknecht-Fonds hängt nicht ab von der Höhe der Zuwendungen. Kleine und kleinste Spenden helfen ebenso wie größere und große.
Es gibt außerdem Möglichkeiten, den Fonds zu stärken ohne zu spenden - nämlich mit Darlehen und Einlagen, die nach Ablauf der vereinbarten Frist wieder zurück gezahlt werden, oder mit einer Fördermitgliedschaft mit einem entsprechend der persönlichen Möglichkeiten festgelegten jährlichen Beitrag.
Und schließlich ist es auch eine große Hilfe, den Luxemburg-Liebknecht-Fonds zu unterstützen, indem er bekannt gemacht wird, Fördermitglieder geworben werden und seine Spendenaufrufe Verbreitung finden.
Es können Einmal- oder Spar-Einlagen in den Luxemburg-Liebknecht-Fonds getätigt werden. In jedem Fall wird ein bestimmter Betrag eingelegt, der dem Fonds zur freien Verfügung steht und der nach einer vereinbarten Frist in voller Höhe ohne jeden Abzug zurückgezahlt wird. Derart bleibt das Geld im Gegensatz zu einer Spende erhalten, hilft aber dennoch bei der finanziellen Stärkung antikapitalistischen Widerstands.
Bei der Einmal-Einlage wird ein bestimmter Betrag ab 500 Euro in den Fonds eingelegt; bei der Spareinlage wird monatlich ein fester Betrag ab 20 Euro in den Fonds eingezahlt und nach Ablauf des selbst festgelegten Zeitraums der angesparte Betrag ohne Abzug zurückgezahlt..
Sehr bedeutsam sind die Fördermitgliedschaften. Sie sichern dem Fonds ein kalkulierbares finanzielles Budget. Nur so können Aktionen geplant und finanziert werden. Fördermitgliedschaften sind möglich ab einem jährlichen Regelbeitrag von 60 Euro (es sind auch niedrigere Beiträge möglich).
Kleine Spenden helfen ebenso wie große. Spenden Sie entsprechend Ihrer Möglichkeiten.
Auch zinslose Darlehen helfen. Egal in welcher Höhe (ab 1.000 Euro). Sie ermöglichen finanziellen Spielraum und der Luxemburg-Liebknecht-Fonds muss für größere Projekte keine teuren Bankkredite in Anspruch nehmen. Wenn Sie ein Darlehen geben wollen, fordern Sie einen Darlehensvertrag an.
Jahr für Jahr fallen mehr als 4 Milliarden Euro aus Nachlässen an den Staat. Nur weil kein Testamente bzw. Vermächtnisse
vorliegen. Alleine aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Erbschaftsregelung in Form eines
Vermächtnisses bzw. eines Testaments schriftlich und verbindlich zu treffen.
Eine solche Regelung sollte nicht auf die lange Bank geschoben, sondern direkt getroffen werden. Stets kann der Fall
eintreten, dass aufgrund unvorhersehbarer Umstände ein Vermächtnis bzw. eine Erbschaftsregelung nicht mehr formuliert
bzw. schriftlich niedergelegt werden kann. Dann ist es zu spät. Im schlimmsten Fall fällt dann das Erbe entgegen dem
persönlichen Willen an den Staat.
Vor solch einer Entwicklung kann nur die rechtzeitige und schriftliche Abfassung eines Vermächtnisses bzw. eines
Testaments in der dafür gesetzlich vorgeschriebenen Form schützen. Dies sollte getan werden, auch wenn persönlich
noch keinerlei Veranlassung dafür gesehen wird.
Ein Vermächtnis bietet die Möglichkeit, den Luxemburg-Liebknecht-Fonds zu fördern. Auch für den Fall, dass
gesetzliche (und eventuell auch weitere) Erben vorhanden sind. Entsprechende schriftliche Regelungen sind allerdings
notwendig.
Auf Anfrage sind wir gerne bereit, unverbindlich und vertraulich mit Rat und Auskunft zur Verfügung zu stehen bzw.
juristischen Beistand zu vermitteln. Kurze Nachricht genügt.