Steuerliche Begünstigung

Der Luxemburg-Liebknecht-Fonds profitiert steuerlich von der Parteiengesetzgebung, denn er kann über die DKP abgerechnet werden. Derart sind Spenden und Förderbeiträge an den Fonds steuerlich begünstigt.

Jährlich können bis zu 1.650 Euro pro Person bzw. bis zu 3.300 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten steuerlich begünstigt zugewendet werden. Die Spenden werden zu 50% wie gezahlte Steuern behandelt. Egal wie hoch der Steuersatz ist, stets also wird die Steuerlast um 50% der geleisteten Spenden reduziert. Damit werden praktisch 50% der Spenden bis zum Höchstbetrag über die Steuer rückerstattet. Sie zahlen also bei jeder Spende nur die Hälfte selbst.

Der Luxemburg-Liebknecht-Fonds bescheinigt über die DKP alle Zuwendungen im ersten Quartal des folgenden Jahres in einer Sammel-Bescheinigung.